Der Sand ist abgefahren - die Fläche mit Mutterboden aufgefüllt und kann landwirtschaftlich genutzt werden.
Der nördlich an die ehemalige Grabungsfläche angrenzende Bereich bis zur Straße ist als schützens- und erhaltenswertes ortsfestes Bodendenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Neuenkirchen eingetragen worden.
Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Gemeinde Neuenkirchen als untere Denkmalbehörde und beim Westfälischen Amt für Bodendenkmalpflege in Münster.
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